Sie führen Lungenkrebs-Früherkennungen durch?

Nutzen Sie unseren vorgeschalteten Prozess und kommunizieren Sie direkt mit Teilnahmeberechtigten

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Stressfrei zur Erstbefundung

Werden Sie Teil unseres Netzwerks und lassen Sie sich direkt von Teilnahmeberechtigten finden. Wir optimieren Ihre Praxisprozesse und unterstützen Sie digital von der Aufklärung bis zur Fallaktenanlage. black.t med erleichtert Ihnen eine zentrale Terminabstimmung zwischen Fachpraxen und Radiologiezentren.

 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung  im medizinischen Sektor, wir unterstützen Sie gerne mit unserer digitalen Expertise.

Ihre Vorteile

Qualifizierte Patientenauswahl

Anspruchsberechtigung durch LCS-Check

Vereinfachte Kommunikation

PDF-Erstellung und Befundaustausch

Zentraler Kalender

DURIA Integration oder alternative PVS

Umkreissuche

Optionale geografische Praxislistung

Webanbindung

Implementierung auf der Praxiswebseite

Fallakten-Anlage

Steuerung über Benutzerverwaltung

Gut vorbereitet auf die neue Richtlinie zur Lungenkrebs-Früherkennung

Bildschirm zeigt digitales Formular zum Selbst-Check der Anspruchsberechtigung für das kostenlose Lungenkrebs-Screening ab April 2026

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Lungenkrebs-Früherkennung ab April 2026 als Kassenleistung einzuführen. Damit wird erstmals ein strukturiertes Screening-Programm für eine klar definierte Risikogruppe umgesetzt.



Qualifizierte Vorauswahl:

Durch den LCS-Check lassen sich erste Fragen der Risikogruppe gezielt abfangen und beantworten. Der LCS-Check versorgt alle Interessierten mit den Basisinformationen, sodass der Mehraufwand für die Praxen möglichst gering bleibt.


 

Alle Anspruchsberechtigten werden für eine Erstberatung mit Vorabinformationen ausgestattet, die in einer digitalen Fallakte abgelegt werden. Erst danach erfolgt die Kommunikation mit der ausgewählten Fachpraxis.


Häufige Fragen

Grundsätzlich sind zwei Arztgruppen betroffen:

  • Zuweisende Ärzte (keine Genehmigung nötig): Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie hausärztlich oder fachärztlich tätige Internisten brauchen keine Genehmigung. Sie müssen jedoch gegenüber der zuständigen KV nachweisen, dass sie bei der Weiterbildung zum Facharzt oder durch Fortbildung Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung erworben haben.
  • Durchführende Radiologen (Genehmigung erforderlich): Fachärzte für Radiologie benötigen eine Genehmigung der KVSH sowie den Nachweis von mindestens 200 Thorax-CT-Untersuchungen im Vorjahr, die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung und eine Kooperationsvereinbarung mit einem Zweitbefunder.

Pneumologische Praxen spielen eine Schlüsselrolle als Zweitbefunder und spezialisierte Zentren. Jede auffällige Untersuchung wird von zwei Radiologen – Erst- und Zweitbefunder – unabhängig voneinander begutachtet, unterstützt durch modernste Künstliche Intelligenz. Eine frühzeitige Listung auf LCS-Check.de sichert die regionale Sichtbarkeit gegenüber bereits qualifizierten Patienten.

Wie läuft das Lungenkrebs-Screening ab?

Der Ablauf folgt einem geregelten dreistufigen Prozess:

Schritt 1 – Anspruchsprüfung beim Hausarzt Allgemeinmediziner, Internisten oder Arbeitsmediziner prüfen ob der Patient die Kriterien erfüllt, klären über Nutzen und Risiken auf und stellen bei Eignung eine Überweisung aus.

Schritt 2 – LDCT in der Radiologie Eine qualifizierte Radiologie-Praxis mit KV-Genehmigung führt die Niedrigdosis-CT durch und erstellt den Befund.

Schritt 3 – Zweitbefundung bei Auffälligkeit Ist der Befund kontrollbedürftig, wird ein zweiter Radiologe eines spezialisierten Lungenkrebs-Zentrums zur gemeinsamen Beurteilung hinzugezogen.

LCS-Check.de ergänzt den Prozess vor Schritt 1: Patienten prüfen ihre Anspruchsberechtigung eigenständig online – und werden erst nach positivem Ergebnis an eine gelistete Praxis in ihrer Region weitergeleitet.

Seit dem 1. April 2026 ist die Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. BfS Bis das neue Screening überall genutzt werden kann, ist allerdings noch etwas Geduld erforderlich – Ärzte müssen zunächst die benötigte Fortbildung absolvieren und Radiologen eine Genehmigung ihrer KV erhalten.

Ist der NDCT-Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, wird von der Praxis zur Zweitbefundung eine weitere Spezialistin oder ein weiterer Spezialist eingebunden. Bei einem konkreten Krankheitsverdacht wird der oder die Betroffene zur zeitnahen Abklärung an eine auf Lungenkrebs spezialisierte Klinik überwiesen. 

Erstbefunder sind verpflichtet, die Ergebnisse der gemeinsamen Beurteilung der Lungenkrebsfrüherkennung in Quartalsberichten zusammenzustellen und der zuständigen KV zu übermitteln. Diese Quartalsberichte sind Voraussetzung für die Abrechnung der Niedrigdosis-Computertomographien.

Für ein flächendeckendes Angebot müssen erst ausreichend qualifizierte Radiologen und überweisende Ärzte für das Programm verfügbar sein. Patienten, die bereits den Anspruchs-Check durchgeführt haben, benötigen anschließend eine konkrete Praxisempfehlung in ihrer Region. LCS-Check.de listet teilnehmende KV-berechtigte Praxen geografisch und vermittelt direkt zwischen geprüften Patienten und der passenden Praxis – ohne Umweg über allgemeine Arztverzeichnisse.

Die Anspruchsberechtigung klären Internisten oder Allgemein- oder Arbeitsmediziner im Rahmen eines Informationsgesprächs über Nutzen und Schaden der LDCT, unterstützt durch eine schriftliche Versicherteninformation des G-BA. Dieser Schritt kostet Praxiszeit – besonders wenn Patienten die Kriterien nicht erfüllen.

LCS-Check.de schaltet einen digitalen Vorprüfungs-Check vor: Nur Patienten, die alle Kriterien (Alter, Packungsjahre, Rauchhistorie) bereits online geprüft haben, gelangen in den Kontakt mit Ihrer Praxis. Das reduziert nicht qualifizierte Anfragen und entlastet das Praxisteam.